Weil Haushaltsmittel ausgeschöpft waren, stoppte am 24.1.22 das Bundeswirtschaftsministerium KfW-Förderprogramme. Ab ersten Februar wurden förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingingen, wieder genehmigt. Seit 22.2.22 sind auch Neuanträge für die Sanierungsförderung wieder möglich.

KfW: Update BEG-Förderung
KfW-Förderung für Sanierungen wieder aufgenommen
Die Bundesregierung und der Haushaltsausschuss des Bundestages hatten sich Mitte Februar auf neue Haushaltsmittel von rund 9,5 Milliarden Euro geeinigt. Diese sind nun zur
- Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge,
- zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und
- zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung
reserviert.
Warum wurde die BEG-Förderung für KfW-Programme gestoppt und bei der Neubauförderung das EH/EG 55-Programm beendet?
Als Grund nennt das Bundeswirtschaftsministerium eine „enorme Antragsflut“ im Januar, die dazu führte, dass die bereit gestellten Mittel ausgeschöpft wurden. Den um eine Woche vorgezogenen Stopp der Förderung für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard 55 begründet das Wirtschaftsministerium auch damit, dass dieser sich als Standard am Markt durchgesetzt habe und deswegen keiner Förderung durch den Bund bedürfe. Neuanträge hierfür sind weiterhin also nicht möglich.
Welche Programme wurden gestoppt, welche wieder aufgenommen?
Der Stopp betraf Förderprogramme des Bundes, die über die KfW-Förderbank bezüglich der BEG-Förderung abgewickelt werden.
- Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55): hier bleibt es bei einem endgültigen Stopp,
- Förderung energetische Sanierung: Hier wurde der vorläufige Förder-Stopp am 22.2.22 aufgehoben. Sie können jetzt wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert.
- Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40): Dieses neue Programm ist derzeit noch in Überarbeitung.
Stellen Sie Ihren Antrag für die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreiben. "Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen", so die KfW auf Ihrer Internetseite.
Ihr Antrag wurde bereits gestellt. Was passiert jetzt?
Wenn Sie oder Ihre Bank bei der KfW einen Antrag bis einschließlich 23. Januar 2022 gestellt haben, hat die KfW die Bearbeitung von Anträgen bereits seit Anfang Februar wieder aufgenommen, bittet aber um Geduld, wie sie auf ihrer Internetseite schreibt.
Sie hatten bereits vor dem 23.1.22 eine Zusage erhalten. Was passiert jetzt?
"Dann ist die Förderung für Sie reserviert", versichert die KfW-Förderbank und stellt klar: Kredite werden an die Banken ausgezahlt, über die der Förderantrag gestellt wurde. Ebenso Investitionszuschüsse, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Auch Tilgungszuschüsse werden mit der Darlehensschuld verrechnet - wieder vorausgesetzt, dass die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen wurde.
Betrifft der Stopp auch die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen?
Nein. Neben der KfW Förderbank fördert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Energiesparmaßnahmen. Hier läuft die Förderung weiter – etwa für den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen oder Maßnahmen an der Gebäudehülle. Mehr Infos unter www.bafa.de.
Eindeutig ja. Alleine in dem am 22.2.22 wieder aufgenommenen Förderprogramm können Antragsteller für die Komplettsanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses einen Sanierungszuschuss von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit und zusätzliche Förderung, etwa für eine Baubegleitung, erhalten. In Anbetracht steigender Energiepreise und verschärfter Klimaziele werden sich auch künftig Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz lohnen.