Straße bei Nacht mit LED-Straßenbeleuchtung
© LEA Hessen

LED-Straßenbeleuchtung installieren

Energie und Kosten sparen mit LED

Die Straßenbeleuchtung macht durchschnittlich ein Drittel des Stromverbrauchs einer Kommune aus. Wenn die Kommunen auf LED-Technik modernisieren, kann dies die Energiekosten der Straßenbeleuchtung um oftmals deutlich mehr als 70 %  senken.

Es rechnet sich also zu modernisieren, zumal Bund und Land die Umstellung fördern. Das Land unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Straßenbeleuchtungsanlagen außerdem mit Informationen und einer kostenfreien Beratung.

Bessere Beleuchtung, geringerer Energieverbrauch, hohe Wirtschaftlichkeit und erhöhter Umwelt- & Klimaschutz sind die Vorteile für Kommunen, die in energieeffiziente LED Beleuchtungsanlagen investieren.

Förderungsfähige Ausgaben für die Umsetzung der Projekte sind neben der Anschaffung der Anlagenkomponenten auch Leistungen zur Installation der Anlagenkomponenten, Ausgaben für eventuell erforderliche photometrische Messungen sowie Demontage und Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten durch externes Fachpersonal.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Maximale Effizienz

    höhere Beleuchtungsqualität bei Reduzierung der Lichtverschmutzung, maximale Effizienz bei optimaler Beleuchtung
  • Senkung der Betriebskosten

    höhere Energieeffizienz, Senkung der kommunalen Betriebskosten, schnelle Amortisierung der Investition
  • Umwelt- und Klimaschutz

    Reduzierung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen, geringere Lichtverschmutzung

Wir von der LEA unterstützen Sie bei dem gesamten Planungs- und Antragsprozess – zielgerichtet, unabhängig und kostenfrei.

Tarek Al Wazir, Umweltminister Hessen
© Tarek Al Wazir

„Für ihre Straßenbeleuchtung wenden Kommunen durchschnittlich ein Drittel ihrer Energiekosten auf. Über 70 Prozent davon können sie mit einem Wechsel auf moderne LED-Leuchten sparen. Das lohnt sich für die Stadt- bzw. Gemeindekasse ebenso wie für Klima und Umwelt."

Minister Tarek Al-Wazir,

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Wie wird gefördert?

  • Umbau bestehender Beleuchtungsanlagen

    LED Straßenbeleuchtung: Baustelle bei Nacht
    © LEA Hessen

    Die Förderung beinhaltet den Umbau bestehender Anlagen sowie in einzelnen Ausnahmefällen auch deren Ergänzung, aber bspw. nicht die Ausleuchtung kompletter Neubaugebiete.

  • Kumulierung von Drittmitteln

    LED Straßenbeleuchtung: Arbeiter bei Montage
    © LEA Hessen

    Bundesfördermittel sollen ausdrücklich mit dieser Landesförderung kombiniert werden. Auch die Kombination mit Förderungen aus dem Programm der HESSENKASSE ist möglich. Eine weitere Kumulierung mit Fördermitteln des Landes Hessen ist nicht möglich.

Fördervoraussetzungen

Was ist jetzt zu tun?

Am Anfang Ihres Antrags steht die obligatorische Konzeptberatung Licht. Ihnen als Kommune stehen wir von der LEA Hessen zur Seite: tatkräftig und kostenfrei.

  • Kostenfreie Beratung für Kommunen

    LED Straßenbeleuchtung: Planung und Beratung
    © LEA Hessen

    Wir beraten Sie und klären gemeinsam den Handlungsbedarf für Ihre Kommune. In den meisten Fällen beginnen wir mit einer Konzeptberatung Licht.

    LED-Straßenbeleuchtung installieren
  • Planungshilfe

    LED Straßenbeleuchtung: Cover Planungshilfe
    © LEA Hessen

    Ziel der Planungshilfe ist es, Planer und Projektverantwortliche in die Lage zu versetzen, alle Vorteile der LED-Straßenbeleuchtung umfassend nutzen zu können.

    LED-Straßenbeleuchtung installieren

Wir von der LEA unterstützen Sie bei dem gesamten Planungs- und Antragsprozess – zielgerichtet, unabhängig und kostenfrei.

Förderantrag

Diese Dinge müssen Sie dem Förderantrag beifügen. Wir gehen die Anforderungen für Ihren Förderantrag noch einmal im Rahmen der Konzeptberatung Licht detailliert mit Ihnen durch.

  • Nachweis über Konzeptberatung Licht
  • Beleuchtungsplan (lichtpunktbezogen)
  • Formular „Leuchtenaustausch“
  • Katasterkarten/Lageplan/Übersichtskarte
  • Zustimmung über Veröffentlichungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
  • Eigentumsnachweis über zu modernisierenden Anlagen
  • bei Zusammenarbeit mit kommunalersetzende Maßnhamen: Vertrag mit dem Dritten, der das Projekt umsetzt (bspw. Stadtwerke, Netzbetreibern / Netzbetreiberinnen)
  • Kooperationsvereinbarung (bei Zusammenschluss von Antragsstellerinnen und Antragstellern)
  • Antragsstellung an WI-Bank