
Die Landesregierung unterstützt hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen dabei, Maßnahmen umzusetzen, die die Ziele des Hessischen Energiegesetzes vorantreiben.

Mit der neuen Kommunalrichtlinie Maßnahmen realisieren
Die Landesregierung unterstützt hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen dabei, Maßnahmen umzusetzen, die die Ziele des Hessischen Energiegesetzes vorantreiben.
Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass der Endenergieverbrauch von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen besteht. Außerdem sollen diese Maßnahmen die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent anheben. So sollen die negativen Auswirkungen des Klimawandels begrenzt werden.
Mit dem Förderangebot des Landes werden die hessischen Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen die Kommunen ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.
Gefördert werden:
Diese Maßnahmen können auch als kommunalersetzende Vorhaben gefördert werden, wenn die betroffene Kommune dies beantragt und das Gebäude oder die Maßnahme zur kommunalen und sozialen Infrastruktur genutzt werden.
Mit Förderquoten zwischen 30 (für Einzelmaßnahmen) und 80 Prozent (für umfassende Modernisierungen kommunaler Gebäude zum Passivhaus im Bestand Plus Solar) erhalten die Kommunen attraktive Investitionsanreize, um einen signifikanten Beitrag zur Energiewende in Hessen leisten zu können.
Hat sich die antragstellende Kommune im Rahmen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ dazu verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen einzuführen und einzuhalten, kann eine erhöhte Förderquote von zusätzlich bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.