
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in Solaranlagen (Photovoltaik) auf dem Dach oder in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller oder Nebengebäude erzeugt und ohne Netzdurchleitung an Mieterinnen und Mieter geliefert wird.

Mieterstrom: Gute Gründe
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in Solaranlagen (Photovoltaik) auf dem Dach oder in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller oder Nebengebäude erzeugt und ohne Netzdurchleitung an Mieterinnen und Mieter geliefert wird.
Der von den Mieterinnen und Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist. Bei einem erhöhten Strombedarf wird im Gegenzug Strom aus dem Netz genutzt. Die Mieterinnen und Mieter erhalten einen günstigen, stabilen Preis für alle Stromarten inklusive Versorgungssicherheit.
Anders als beim Strombezug aus dem Netz entfallen beim Mieterstrom Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Zusätzlich gibt es eine Förderung für jede Kilowattstunde Mieterstrom – den sogenannten Mieterstromzuschlag für den Anlagenbetreiber. Vermieterinnen und Vermieter profitieren von der Bereitstellung von Flächen. Auf diese Weise rechnet sich das Mieterstrommodell für Mietende, Vermietende und die Energiewirtschaft.
Mieterstrom ist ein Baustein der Energiewende in Hessen.