Wie können Kommunen hier aktiv werden?
- Selbst Anträge stellen: kommunale Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden, Städte, Gemeindeverbände) sind antragsberechtigt — allein oder als Verbundprojekt mit Naturschutzverbänden, Stiftungen oder Landwirten.
- Flächen einbringen: kommunale Flächen als Maßnahmenraum für Rotmilan, Wiesenlimikolen oder Fledermäuse bereitstellen (Habitataufwertung, Vernetzung).
- Mit Land & HLG kooperieren: an das hessische Landes-AHP andocken, Vertragsnaturschutz mit Landwirten organisieren, die Ökoagentur (HLG) als Umsetzungs-/Treuhandpartner nutzen.
- Eigene Ökokonten führen: parallel über Kanal 1 (§ 15) Ökopunkte generieren und vermarkten — doppelter kommunaler Hebel: Steuerung und Einnahmen.
- Daten liefern: aus geförderten Projekten erhobene Monitoring-Daten sind an das BfN weiterzugeben — Kommunen werden so Teil der Wirkungskontrolle.