Die Eingriffskompensation (§§ 13–15) braucht reale Flächen. In Hessen läuft das über ein Punktesystem, Ökokonten und die Ökoagentur — und kollidiert regelmäßig mit konkurrierenden Flächennutzungen. Hier entscheidet sich, ob ein Maßnahmenraum überhaupt verfügbar ist.
Das hessische Instrumentarium
- Ökopunkte / Biotopwertpunkte: jedem Biotoptyp ist ein Punktwert zugeordnet (Biotoptypenschlüssel der Hessischen Kompensationsverordnung). Die Aufwertungsdifferenz „vorher → nachher" ergibt die Gutschrift.
- Ökokonto: Maßnahmen werden vorlaufend umgesetzt und als Guthaben bei der Naturschutzbehörde eines Landkreises/einer kreisfreien Stadt verbucht — die Punkte sind handelbar.
- Ökoagentur (HLG): die Hessische Landgesellschaft ist seit 2006 nach § 5 der Hess. Kompensationsverordnung als Ökoagentur anerkannt — staatliche Treuhandstelle, vermittelt zwischen Eingreifern und Ökokonto-Anbietern und kann eine Freistellungserklärung für das Genehmigungsvorhaben ausstellen. Seit 2006 wurden > 40 Mio. Biotopwertpunkte gebucht; Kund:innen sind u. a. Windparkbetreiber, Kommunen und Landwirte.
- Lagebindung: Eingriff und Ausgleich müssen im selben Naturraum bzw. im selben/benachbarten Landkreis liegen.