SUP / Umweltbericht
Was wird geprüft? Die SUP ist die Umweltprüfung des Plans — nicht der einzelnen Anlage. Sie untersucht auf Ebene der Flächenkulisse, welche erheblichen Umweltauswirkungen die geplante Windenergie-Ausweisung haben kann. Herzstück ist der Umweltbericht.
Ablauf: Scoping → Umweltbericht (inkl. Nullvariante & Alternativen) → Öffentlichkeitsbeteiligung (TÖB) → Abwägung & zusammenfassende Erklärung → Monitoring.
Schutzgüter (§ 2 UVPG): Menschen, Tiere & Pflanzen, Fläche & Boden, Wasser, Luft & Klima, Landschaftsbild, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen.
Warum unverzichtbar? Erst die SUP auf Planebene „erkauft" die späteren Verfahrenserleichterungen (§ 6b) — ohne abgeschlossene SUP kein Beschleunigungsgebiet. Außerdem prägt sie vor, was später als Eingriff in das Landschaftsbild kompensiert werden muss.
Ablauf: Scoping → Umweltbericht (inkl. Nullvariante & Alternativen) → Öffentlichkeitsbeteiligung (TÖB) → Abwägung & zusammenfassende Erklärung → Monitoring.
Schutzgüter (§ 2 UVPG): Menschen, Tiere & Pflanzen, Fläche & Boden, Wasser, Luft & Klima, Landschaftsbild, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen.
Warum unverzichtbar? Erst die SUP auf Planebene „erkauft" die späteren Verfahrenserleichterungen (§ 6b) — ohne abgeschlossene SUP kein Beschleunigungsgebiet. Außerdem prägt sie vor, was später als Eingriff in das Landschaftsbild kompensiert werden muss.