Aus der saP (§ 45b) wird ein konkretes Maßnahmenkonzept abgeleitet. Es besteht aus drei Bausteinen: den Erfassungs-/Prüfbausteinen (Datengrundlage), den Schutzmaßnahmen am Standort (anlagengebunden) und den populationsstützenden Maßnahmen auf Flächen — letztere werden räumlich gesteuert. Genau diese räumliche Verortung ist planerisch entscheidend.
Maßnahmenkonzepte & Maßnahmenräume
Maßnahmenkonzepte– konkrete Konzepte, Prüfungen & Maßnahmenräume
| Baustein | Funktion | Beispiel |
|---|---|---|
| Habitatpotenzialanalyse (HPA) | widerlegt die Signifikanz-Regelvermutung im zentralen Prüfbereich (§ 45b Abs. 3) | Bewertung, ob die Nahrungshabitate im Umfeld für den Rotmilan überhaupt attraktiv sind |
| Raumnutzungsanalyse (RNA) | auf Verlangen des Vorhabenträgers; misst die tatsächliche Aufenthalts-/Flugaktivität | saisonale Flugbeobachtung: wie oft hält sich die Art im Rotorbereich auf? |
| Brutplatzkartierung / Besatzkontrolle | Horstsuche im Prüfbereich, Abgleich mit Abständen der Anlage 1 | Rotmilan-Horstsuche im Nah- und zentralen Prüfbereich |
| Gondelmonitoring (Fledermaus) | akustische Aktivitätserfassung an der Gondel über ≥ 1 Saison → Datenbasis für Abschaltalgorithmus | Höhenmonitoring liefert Eingangsdaten für die ProBat-Berechnung |
Baustein 2 — Konkrete Schutzmaßnahmen am Standort
- Antikollisionssysteme (AKS): kamera-/KI-gestützte Systeme erkennen anfliegende Großvögel und lösen eine bedarfsgesteuerte Abschaltung aus. Anerkannt ist z. B. IdentiFlight (für Rotmilan und Seeadler validiert); weitere Systeme wie BirdRecorder in Erprobung. Vorteil gegenüber pauschaler Abschaltung: deutlich geringere Ertragsverluste. Kosten je System in der Größenordnung von ~300.000 € (KNE, 2023) — fließen über die 17.000-€/MW-Regel in die Zumutbarkeitsrechnung ein.
- Phänologische / bedarfsweise Abschaltung: Stillstand in den kritischen Phasen — beim Rotmilan v. a. die Aufzuchtzeit (etwa 20.05.–30.06.), in der die höchste Schutzwirkung erzielt wird.
- Bewirtschaftungsbezogene Abschaltung: kurzzeitiger Stillstand bei Mahd/Ernte im Umfeld, weil Greifvögel dann gezielt im Rotorbereich nach Nahrung suchen.
- Ablenk-/Ausweichnahrungshabitate (Ablenkflächen): attraktive Nahrungsflächen abseits der Anlagen anlegen, um die Tiere wegzulenken — eine flächenbezogene Maßnahme (siehe Maßnahmenräume).
- Nisthilfen-Verbot (§ 45b Abs. 7): im 1.500-m-Umkreis dürfen keine Nisthilfen angebracht werden; FCS-Nisthilfen zur Bestandsstützung gehören in den Maßnahmenraum.
- Temporäre Abschaltung — pauschal: Stillstand in der Aktivitätsperiode bei geringer Windgeschwindigkeit und milden Temperaturen (in der Dämmerung/Nacht), wenn Fledermäuse aktiv sind.
- Temporäre Abschaltung — passgenau (ProBat): auf Basis des Gondelmonitorings berechnet die Software ProBat einen standortspezifischen Abschaltalgorithmus. Ergebnis: gezielter Stillstand nur bei tatsächlich hoher Aktivität — gleicher Schutz, geringerer Ertragsverlust.
- Signifikanzschwelle: legt fest, wie viele Schlagopfer je Anlage und Jahr toleriert werden — die Abschaltung wird so eingestellt, dass die Schwelle nicht überschritten wird.
Baustein 3 — Wo finden die Maßnahmen statt? Die Maßnahmenräume
Das ist die planerisch zentrale Frage. Die Maßnahmen verteilen sich auf zwei räumliche Logiken, die bewusst entkoppelt werden:
Am Anlagenstandort (anlagengebunden)
Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen wie Abschaltung und AKS wirken direkt an der WEA und brauchen keine zusätzlichen Flächen. Sie senken das Tötungsrisiko vor Ort.
Im Maßnahmenraum (flächengebunden)
Populationsstützende Maßnahmen (FCS / Artenhilfsprogramm) und Eingriffskompensation (§ 15) brauchen reale Flächen — und liegen nicht an der Anlage, sondern in eigens gesteuerten Räumen.
- FCS-/AHP-Maßnahmen lassen sich auf Raumordnungs- oder Landesebene verankern und räumlich bündeln — das erhöht Wirksamkeit und vereinfacht Monitoring (Skaleneffekt statt Einzelflächen-Flickenteppich).
- Eingriffskompensation (§ 15) ist dagegen lagegebunden: in Hessen müssen Eingriff und Ausgleich im selben Naturraum bzw. im selben/benachbarten Landkreis liegen — der Maßnahmenraum muss also nahe am Eingriff sein (siehe Abschnitt 9).