Die SUP ist die Umweltprüfung des Plans — nicht der einzelnen Anlage. Sie ist verfahrensrechtlich der UVP nachgebildet, prüft aber auf der abstrakteren Ebene von Flächenkulissen und Alternativen. Ihr Herzstück ist der Umweltbericht.
Ablauf in fünf Schritten
- 1 · Scoping: Behörde legt Detailtiefe, zu prüfende Schutzgüter und Methodik fest; Behörden- und ggf. Öffentlichkeitsbeteiligung.
- 2 · Umweltbericht: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen — inkl. Nullvariante und vernünftiger Alternativen (Standort-/Flächenalternativen).
- 3 · Beteiligung: Auslegung des Planentwurfs samt Umweltbericht; Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange (TÖB).
- 4 · Berücksichtigung & Abwägung: Ergebnisse fließen in die Planungsentscheidung ein; zusammenfassende Erklärung, wie Umwelterwägungen berücksichtigt wurden.
- 5 · Überwachung (Monitoring): nachlaufende Beobachtung erheblicher Auswirkungen, um unvorhergesehene nachteilige Folgen zu erkennen.
Welche Schutzgüter geprüft werden
Der Prüfumfang folgt den Schutzgütern des UVPG (§ 2). In der SUP werden sie flächenbezogen, im UVP-Verfahren anlagenbezogen betrachtet: