≥ 20
Förmliches Verfahren (§ 10 BImSchG): Öffentliche Bekanntmachung, Auslegung der Antragsunterlagen für mind. 1 Monat, Einwendungsfrist, Erörterungstermin (wenn Einwendungen eingehen). Erst danach Bescheid.
UVP-Unterlagen: Der Antragsteller muss eine vollständige UVP-Dokumentation vorlegen — Beschreibung des Vorhabens, Zustand der Umwelt (Nullvariante), Auswirkungen auf alle Schutzgüter (§ 2 UVPG), Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung, Alternativen.
Zeitlicher Aufwand: UVP-pflichtige Verfahren dauern in der Praxis oft 3–5 Jahre inkl. Klageverfahren. Der UVP-Bericht ist das aufwändigste Einzelgutachten im Verfahren.
In Beschleunigungsgebieten (§ 6b): Auch bei ≥ 20 WEA entfällt die UVP vollständig — einer der größten Beschleunigungseffekte des RED-III-Umsetzungsgesetzes (ab 15.08.2025).
UVP-Unterlagen: Der Antragsteller muss eine vollständige UVP-Dokumentation vorlegen — Beschreibung des Vorhabens, Zustand der Umwelt (Nullvariante), Auswirkungen auf alle Schutzgüter (§ 2 UVPG), Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung, Alternativen.
Zeitlicher Aufwand: UVP-pflichtige Verfahren dauern in der Praxis oft 3–5 Jahre inkl. Klageverfahren. Der UVP-Bericht ist das aufwändigste Einzelgutachten im Verfahren.
In Beschleunigungsgebieten (§ 6b): Auch bei ≥ 20 WEA entfällt die UVP vollständig — einer der größten Beschleunigungseffekte des RED-III-Umsetzungsgesetzes (ab 15.08.2025).